General terms and conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KOPLAR®

  • Allgemeines
    • Bitte lesen Sie die AGB’s sorgfältig durch. Sollten Sie die Konditionen und Bestimmungen nicht akzeptieren, dann verzichten Sie bitte auf die Nutzung dieser Website. Besuchen Sie bitte von Zeit zu Zeit diese Seite, um die aktuelle Version der Vereinbarung auf eventuelle Änderungen zu überprüfen.
    • Wir behalten uns das Recht vor, die AGB’s jederzeit in allen Belangen nach unserem alleinigen Ermessen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Irrtümer unsererseits bleiben vorbehalten.
    • Mit der Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit den folgenden AGB’s einverstanden.
    • Die Verhandlungs-, Vertrags- und Vertragsabwicklungssprache ist ausschließlich Deutsch. Für den Fall, dass der Vertrag mehrsprachig verfasst wurde, gilt für die Auslegung die Fassung in deutscher Sprache.

! Unsere Produkte sind für den gewerblichen Gebrauch konzipiert und werden ausschließlich für Unternehmer, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler im Sinne §14 BGB verkauft.

§ 14 Unternehmer (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.”

Der Hersteller arbeitet ständig an der Weiterentwicklung aller Produkte.

Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass das Recht zur Änderung des Designs, der Technik und der Ausstattung gewahrt bleiben muss.

In diesem Zusammenhang behält sich der Hersteller das Recht vor, technischen Änderungen, Weiterentwicklungen und Design an seinen Produkten sowie Änderungen an den mit diesen Produkten verbundenen Bedienungsanleitungen, Produktblätter vorzunehmen, ohne verpflichtet zu sein, vorher ausgelieferte Produkte zu verändern.

Die grafischen Darstellungen können leicht von der tatsächlichen Ausführung des Gerätes abweichen.

  • Geltung
    • Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer gelten die Verkaufsbedingungen des Verkäufers als angenommen.
    • Unseren sämtlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen liegen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis und vorbehaltloser Lieferung unsererseits, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag, ebenso wie vereinbarte Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, schriftlich niederzulegen.
  • Vertragsschluss
    • Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die Präsentation der Waren auf der Webseite der KOPLAR® stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot der KOPLAR® dar, sondern nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. Verträge kommen erst durch unsere endgültige schriftliche Bestätigung zustande.

Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit der

Firma KOPLAR®

Fuggerstr. 16/B 86911-Dießen am Ammersee

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 Umsatzsteuergesetz: DE257522042

zustande.

    • Wir sind berechtigt, dass in der Bestellung eines Kunden liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Eine von uns abgegebene Eingangsbestätigung einer Bestellung, stellt noch keine verbindliche Annahme dieser Bestellung dar. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
    • Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die durch unsere Mitarbeiter getroffen werden, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
    • Die zu unserem Angebot oder zu unserer Auftragsbestätigung – in Textform, auf Abbildungen, Zeichnungen o. ä. – gehörenden Gewichts-, Qualitäts-, Maß-, Beschaffenheits- und Leistungsangaben sind, soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, nur annähernd maßgebend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
    • Die Absendung der Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar.
    • Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine schon erhaltene Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  • Preise und Angebote
    • Unsere Preise gelten ab Werk, einschließlich einfacher Verpackung;
    • Transport-, insbesondere Paletten Verpackung, wird zusätzlich berechnet;
    • Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen und wird gesondert in der Rechnung ausgewiesen;
    • Aufträge, für die nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet;
    • Die von uns versendeten Angebote sind 14 Tage, ab Angebotsdatum gültig.
  • Zahlungsbedingungen
    • Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse in Euro. Vorkasse-Zahlungen erfolgen mittels Banküberweisung.(!Kein Bargeld bei Abholung!).
    • WICHTIG! Wir weisen drauf hin, dass mit Überstreiten der Fälligkeit automatisch der Verzug einsetzt. Wir behalten uns eine nächste Belieferung erst nach Zahlung aller offenen Beträge vor.
    • Bei Bestellung per Vorkasse erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail mit Angabe unserer Bankverbindung und der Ihrer Bestellung zugeordneten Bestellnummer. Diese Bestellnummer geben Sie bitte zusammen mit Ihrem Vor-/Nachnamen als Verwendungszweck bei der Überweisung an. Bitte beachten Sie, dass ein Zahlungseingang bis 5 Tage dauern kann. Ihre Bestellung kann erst nach erfolgtem Zahlungseingang bearbeitet werden.
    • Außerdem gilt es zu beachten, dass für Nicht-Lagerwaren, welche ausschließlich auf Bestellung produziert werden, 50% des brutto Endbetrages bei Auftragserteilung anzuzahlen sind. Bei einem Kaufvertragsrücktritt seitens des Kunden behält die Firma KOPLAR® diese Summe für die Aufwandsregulierung ein.
    • Bei Maßanfertigungen, Sonderanfertigungen sind die Zahlungen wie folgt zu leisten:
    • 50 % Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung,
    • 50 % bei der Rechnungstellung jeweils ohne Skontoabzug.
    • Auftragsbestätigung für Kunden, die regelmäßig bei uns einkaufen, ist eine telefonische Bestätigung unsererseits, die als von uns schriftlich bestätigt gilt. Die damit verbundenen Kosten werden in Rechnung gestellt.
      • Sonderanfertigungen, die auf Kundenwunsch von uns angefertigt werden (sei es Geräte, Zubehör oder Backmischungen, 50% der Kosten werden auch bei Rückruf in Rechnung gestellt.
    • Mit der neuen Gesetzregelung ab dem 01.01.2014 betreffend Gelangens Bestätigung § 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV muss jede steuerfreie Selbstabholung mit einer gültigen Steueridentifikationsnummer nach Gelangen der Ware in das EU-Mitgliedsland durch den Kunden bestätigt werden. Daher sind wir aus Sicherheitsgründen gezwungen eine Kaution in Höhe der deutschen MwSt. der Rechnungssumme vorerst einzubehalten. Wir behalten das Recht der EU-Steuernummer vorher zu prüfen, nach erfolgreicher Prüfung kann der Bestellung angenommen werden.
    • Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens.
    • Für Mahnungen werden Kosten in Höhe von EUR 5,00 je Mahnung erhoben.
    • Höhe der Verzugszinsen:
    • Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen.
    • Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz.
    • Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr auf 9 % über dem Basiszinssatz erhöht und eine Kostenpauschale von 40,00 € eingeführt.
    • ! Wird von uns nachträglich festgestellt, dass in unserer Abrechnung ein offenkundiger Rechenfehler vorhanden ist oder versehentlich unrichtige Preise, die nicht auf einem Kalkulationsirrtum beruhen, eingesetzt wurden, können wir die Differenzbeträge nachfordern.
  • Lieferbedingungen

Achtung! Mögliche Verzögerung der Lieferzeiten! Die Lieferung bestimmter Geräte kann bis zu 12 Wochen dauern! Aufgrund der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine kann es bei bestimmten Komponenten(auch nach Vertragsabschluss) zu Lieferengpässen kommen. Die Firma KOPLAR® haftet für diese Lieferverzögerungen (auch bei abgeschlossenen Verträgen) nicht, weil die Nichterfüllung auf einem Hindernis beruht, das außerhalb unseres Einflussbereichs liegt und uns die Vermeidung oder Abwendung des Hindernisses oder seiner Folgen nicht zugemutet werden konnte bei Vertragsabschluss.

    • Wir liefern ausschließlich zu unseren Geschäftsbedingungen. Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen.  Sie werden auch dann nicht verpflichtend, wenn Sie unseren Lieferbedingungen nicht widersprechen. Gleiches gilt, wenn der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
    • Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen ohne Gewähr für den günstigsten und schnellsten Weg. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.
    • Im Fall einer Speditionslieferung wird die Firma KOPLAR® Sie um die Angabe einer Telefonnummer bitten, unter der die von der Firma KOPLAR®beauftragte Spedition mit Ihnen zum Zweck der Zustellung Kontakt aufnehmen wird.
    • Im Fall einer Speditionslieferung erfolgt innerhalb von drei bis 5 Werktagen nach Zahlung eine Kontaktaufnahme der Spedition zur Vereinbarung eines Liefertermins. Die Möglichkeit zur Lieferung seitens der Spedition beträgt ab diesem Zeitpunkt 2 – 5 Tage. Fällt der für die Vereinbarung eines Liefertermins oder der für den Liefertermin selbst letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Tag. Sondervereinbarungen zwischen Kunde und Lieferant gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Die Lieferzeiten sind in der Regel nach Zahlungseingang innerhalb maximal 2 Wochen.
    • Die Lieferung der Speditionsware erfolgt, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, „frei Bordsteinkante“.
    • Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Käufers. Diese geht spätestens mit der Absendung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, wie z. B. Anfuhr und Entladung übernommen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
    • Eine Überschreitung des Liefertermins um nicht mehr als 10 % der bestätigten Lieferzeit gilt nicht als verspätete Lieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.
    • Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
    • Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch rechtlich unverbindlich. Sie beginnen mit dem Ausstellungstag unserer Auftragsbestätigung, enden mit dem Tag, an dem die Ware unser Werk verlässt. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und kaufmännischer Einzelheiten voraus. Um verbindliche Liefertermine handelt es sich ausschließlich dann, wenn der Liefertermin schriftlich gegenüber dem Käufer als verbindlich bestätigt worden ist. Verlangt der Käufer nach Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung der Änderung.
    • Bei Überschreiten einer verbindlichen Lieferfrist hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in der Regel 4 Wochen nicht unterschreiten darf.
    • Wenn Sie im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedliche Lieferzeiten gelten, versenden wir die Ware -sofern nicht anders vereinbart- in einer gemeinsamen Sendung. In diesem Fall gilt für Ihre Warenbestellung insgesamt die Lieferzeit, die für den Artikel Ihrer Bestellung mit der längsten Lieferzeit gilt.
    • Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung oder Teillieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen oder Teillieferungen zurückzuhalten oder nach erfolglosem Setzen einer Nachfrist zur Zahlung vom Vertrag zurückzutreten, ohne zum Ersatz eines etwa entstandenen Schadens verpflichtet zu sein.
    • Wir können eine Lieferung oder Teillieferung nachträglich unter Bestimmung einer angemessenen Frist von Vorkasse oder Anzahlung abhängig machen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass unser Zahlungsanspruch gefährdet ist.
    • Kann oder will der Kunde die Ware zu diesem Zeitpunkt trotz unseres Angebotes nicht abnehmen, steht uns das Recht zu, die Ware bei uns einzulagern und zur sofortigen Zahlung zu berechnen. Wird versandfertig gemeldete Ware nicht abgerufen, so sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
    • Ereignisse höherer Gewalt sowie von uns nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Liefer-, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Lockdown wegen Corona-Virus, Rohstoffmangel, Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden, Krieg usw. –bei uns, oder bei unseren Lieferanten befreien uns im Umfang ihrer Auswirkungen und ihrer Dauer zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Verpflichtung zur Lieferung. Überschreiten Lieferverzögerungen infolge höherer Gewalt oder infolge von uns nicht zu vertretender Gründe für eine der Vertragsparteien das zumutbare Maß, so kann diese ganz oder teilweise schriftlich von dem Vertrag zurücktreten.
    • Wird die Lieferung aus den o.a. Umständen unmöglich oder treten wir aufgrund der Behinderung durch höhere Gewalt zurück, so stehen dem Käufer in keinem Fall Schadensersatzansprüche gegen uns zu.
    • Teillieferungen sind zulässig. Bei Verträgen mit fortlaufender Lieferung in Teilmengen sind die Abrufmengen und Liefertermine bei Vertragsschluss festzulegen. Falls und soweit dies nicht geschehen oder vom Käufer gegen eine entsprechende Vereinbarung verstoßen worden ist, sind wir berechtigt, nach billigem Ermessen eine Frist zum Abruf und zur Abnahme der Gesamt- oder Restmenge festzulegen. Hat der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt die Gesamt- oder Restmenge nicht abgerufen oder angenommen, gerät er in Annahmeverzug. In diesem Falle sind wir berechtigt, dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen zu setzen, mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf dieser Frist eine Lieferung ablehnen.
    • Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb der Nachfrist zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
    • Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und auf Rechnung des Käufers zu versichern. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung ist der Käufer verpflichtet, sich dieses innerhalb von 4 Tagen von dem Frachtführer schriftlich bestätigen zu lassen.
    • Er tritt sämtliche Ersatzansprüche gegen den Transporteur schon jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
    • Im Falle eines Lieferverzuges haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Falle ist aber die Schadenersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    • Wir haften nicht, wenn durch den Lieferverzug Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit auftreten. Im Übrigen haften wir im Falle eines Lieferverzuges nur, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, wobei ein Verschulden unserer Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen uns nur bei vorsätzlichem Verhalten zuzurechnen ist.
    • Mehrere Anlieferungsversuche: Der Kunde stellt sicher, dass ihn der Spediteur zum vereinbarten Liefertermin an der vereinbarten Lieferadresse antrifft, denn seitens des Spediteurs werden für jeden weiteren Anlieferungsversuch in Rechnung gestellt. Diese Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen, sich offensichtliche Mängel quittieren zu lassen und den Missstand der Firma KOPLAR unverzüglich mitzuteilen.
    • Lieferungen innerhalb Deutschlands werden ausschließlich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Sofern die Ware in das außer EU oder in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch den Kunden oder durch seinen Beauftragten verbracht wird, wird durch unser Unternehmen ein eventuelles Mehrwertsteuer-Vergütungsverfahren nicht durchgeführt.
  • Maßanfertigung

Artikel, die auf Wunsch vom Kunden auf Maß angefertigt wurden, sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Der Kunde hat im Falle des nicht Gefallens kein Recht auf Änderungs- oder Ersatzansprüche. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder jegliche Form von Sonderbestellungen, wie z.B. Sortimentsfremde.

  • Sonderprodukte

Sollte der Kunde Produkte, die speziell für ihn bestellt, gesondert angefertigt oder extra produziert wurden, vor der Anlieferung stornieren, behalten wir uns das Recht vor 50% vom Artikelwert inkl. 19% MwSt. als Stornogebühr einzubehalten. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich bis spätestens drei Werktage nach dem Erhalt der Auftragsbestätigung.

  • Gefahrübergang
    • Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk verlässt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, oder die Zustellung durch Auslieferung der Firma KOPLAR® erfolgt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Wahl des Versandweges, des Transportmittels und der Verpackung bleibt, falls nicht besonders vereinbart, uns überlassen.
    • Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe, beim Versandkauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
    • Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
    • Transport- und sonstige Verpackungen werden von uns nicht zurückgenommen.
    • Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
    • Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  • Gewährleistung
    • Die Gewährleistungsfrist für Geräte beträgt 12 Monaten, ab Ablieferung der Ware, oder nach schriftliche Vereinbarung.
    • Die gesetzliche Gewährleistung gilt nur, wenn die Sache mit einem Mangel behaftet ist. Das Nichtgefallen von Ware gewährt dem Käufer allein noch kein Umtausch-oder Rückgaberecht.
    • Die Mängelansprüche beziehen sich nicht auf natürliche Abnutzung und Teile, die infolge ihrer Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung dem Verschleiß oder vorzeitigem Verbrauch unterliegen.
    • Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hat der Kunde den Liefergegenstand entgegen dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Wohnsitz oder die gewerbliche Niederlassung verbracht, trägt er die hierdurch bei der Mangelbeseitigung entstehenden Mehrkosten.
    • Garantie, Untersuchungspflicht, Haftung nur für Deutschland. Um die Garantie aufrechtzuerhalten, müssen die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten beachtet und regelmäßig durchgeführt werden.
    • Wir stehen für Mängel ein, die bei Gefahrübergang an der Ware vorhanden sind.
    • Darüberhinausgehende Gewährleistungsfristen müssen separat schriftlich vereinbart werden. Der Besteller muss die Ware in 24 Stunden nach Erhalt auf ihre Mangelfreiheit untersuchen. Innerhalb weiterer 24 Stunden müssen uns geeignete Beweismuster zwecks Überprüfung zugeleitet werden, falls wir nicht ausdrücklich eine Untersuchung an Ort und Stelle verlangen. Zeigt sich ein Mangel trotz ordnungsgemäßer Untersuchung erst später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden und es müssen uns unverzüglich die geeigneten Beweismuster zugeleitet werden. Ferner hat der Käufer unsere Weisungen zu beachten, insbesondere die Gegenstände von der durch uns beauftragten Spedition transportieren zu lassen. Befindet sich die Ware nicht mehr in dem Zustand der Ablieferung, so hat der Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung vorgelegen hat. Bei wesentlichen Eingriffen oder Änderungen an der Ware ist die Geltendmachung von Mängelrügen ausgeschlossen. Ferner sind Mängelrügen ausgeschlossen, wenn ausdrücklich oder stillschweigend auf die Untersuchung der Ware verzichtet worden ist.
    • Für Mängel, die durch falsche Handhabung des Bestellers, übermäßige Belastung, Einwirkung von Hitze, von chemischer, elektrochemischer Einwirkung o. ä. entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung.
    • Fehlerhafte Ware darf nicht weiterbenutzt werden!
    • Die Ansprüche werden grundsätzlich durch Begutachtung des Gerätes in unserem Werk geprüft. Die Einsendung von defekten Geräten erfolgt ausschließlich nach Absprache mit uns. Die Kosten und die Gefahr des Verlustes für unaufgeforderte Zusendungen gehen zu Lasten des Absenders. Wir behalten uns vor, die Annahme unaufgeforderte Zusendungen zu verweigern oder entsprechende Waren an den Absender unfrei bzw. Auf dessen Kosten zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung für Porto und Verpackung gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir nicht innerhalb einer von ihm gesetzten Nachfrist von sechs Wochen nachbessern oder Ersatz liefern.
    • Sollte nach Absprache mit uns ein Gerät vor Ort repariert werden, so vergüten wir die dafür entstehenden Kosten gegen Nachweis bis zu 40,00 EURO netto.
    • Notwendige Ersatzteilbestellungen sind grundsätzlich mit den Geräten Typ. Rechnungsnummer und mit Verkaufsdatum zu versehen, die ausgewechselten Originalteile sind an uns zurückzusenden.
    • Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand.
    • Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist ab Lieferung neu zu laufen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ergeben. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden.
    • Sämtliche Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    • Schlägt die Nachbesserung nach der dem dritte Versuch fehl, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern oder die Ware austauschen. Ein Rücktrittsrecht steht dem Kunden allerdings nicht bei nur unerheblichen Mängeln (im Sinne des § 323 Abs. 5 BGB) zu. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
    • Bei gebrauchten Gegenständen wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
    • Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
    • Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar.
    • Sämtliche Bilder, die für die Warenpräsentation sind, lediglich Fotos, kann es wegen der unterschiedlichen Darstellungen auf verschiedenen Bildschirmen zu Abweichungen kommen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel.
    • Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau beruhen. Für Instandsetzungsarbeiten oder sonstige Eingriffe, die vom Besteller/Käufer oder Dritten ohne unsere Zustimmung vorgenommen wurden, wird jede Gewährleistung von uns ausgeschlossen.
    • Erweist sich eine Mängelrüge als nicht berechtigt, hat der Käufer die Kosten der Prüfung und die Transportkosten zu tragen.
    • Mängelansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen ist auf Verletzungen von Bedienungs-, Wartungs- und Montagevorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung (auch der Betriebsmittel), übermäßiger Beanspruchung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie von dem Käufer oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.
    • Fehlmengen liefern wir nach.
    • Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist – ausgeschlossen.
  • Eigentumsvorbehalt
    • Die gelieferten Waren bleiben zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bzw. sämtlicher Rechnungen Eigentum der Firma KOPLAR®. Bei Waren, die der Käufer im Rahmen seiner Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis sämtliche Forderungen, die uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen zustehen, beglichen sind.
    • Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern. In diesem Fall ist der Käufer zu deren Herausgabe verpflichtet. Wir sind berechtigt, den Warenbestand aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen und die Ware abzuholen oder abholen zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware bedarf zuvor keiner Rücktrittserklärung des Vertrags. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KOPLAR®.
    • Falls wir die Vorbehaltsware wieder zurücknehmen, sind wir berechtigt, sie unter Verrechnung auf die noch ausstehenden Forderungen durch freihändigen Verkauf auf Rechnung des Käufers bestmöglich zu verwerten oder sie zu dem Wert zu übernehmen, den sie zum Zeitpunkt der Übernahme für uns hat.
    • Der Käufer ist verpflichtet, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschaden ausreichend zu versichern. Die Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes bereits jetzt an uns abgetreten.
    • Der Kunde ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
    • Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
    • Die Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Unbeschadet der Abtretung und des Einzugsrechts ist der Käufer zur Einziehung der Forderung so lange berechtigt, als er seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
    • Wird die Ware zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Käufers gegen den Schuldner in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Listenpreises als abgetreten.
    • Eine etwaige Be-, oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für uns vor, ohne dass uns für Letzteres daraus Verpflichtungen entstehen.
    • Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturen- Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer uns im Verhältnis des Fakturen-Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.
    • Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung weiter veräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturen- Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird.
    • Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
  • Haftung
    • Schadenersatzansprüche gegen uns – auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung von uns sowie grob fahrlässiger Pflichtverletzung unserer Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Soweit uns kein vorsätzliches Handeln angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf Ersatz von sonstigen mittelbaren und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
    • Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften wie z. B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verhalten oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
    • Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, ist jegliche Haftung auf Schadenersatz – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Soweit dieser Ausschluss greift oder die Haftung von uns beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Arbeitnehmer, Erfüllungsgehilfen.
    • Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma KOPLAR®.
    • Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 4. Für die Verjährung aller Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Sachmangels unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis vom Schaden und der Person des Schädigers.
  • Eigentums- und Urheberrechte

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns als Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Käufer ist verpflichtet, von uns als vertraulich bezeichnete Papiere uns sonstige Unterlagen nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

  • Besondere Bedingungen für Händler / Weiterverkäufer / Großhändler / Onlineshops / Katalogverkäufer
    • Das Umlabeln und das Umetikettieren von KOPLAR®-Geräten ist ausdrücklich untersagt.
    • Es ist ausdrücklich untersagt, Typenschilder, Aufkleber, Gerätebezeichnungen und sonstige Bezeichnungen auf den KOPLAR®-Geräten zu entfernen.
    • KOPLAR®-Geräte dürfen nicht von Online-Versandhändlern, Online- oder Händlerportalen wie z. B. Amazon, eBay, etc. angeboten und veräußert werden. Insoweit erfolgt ein Verkauf ausschließlich von Koplar.
    • Alle von Firma KOPLAR® gelieferten Geräte müssen im Falle des Weiterverkaufs deren Namensbezeichnung enthalten.
    • Der Großhandel ist verpflichtet, und verantwortlich dafür, dass seine Weiterverkäufer / Händler dafür Sorge tragen, dass die Bezeichnung der KOPLAR®-Geräte korrekt beschrieben und insbesondere der Herstellernachweis „KOPLAR®“ auf den Produkten vermerkt ist / bleibt.
    • Firma KOPLAR® behält sich bei Verstoß gegen o. a. Bedingungen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausdrücklich vor.
  • Datenschutz

Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet und speichert.

  • Anwendbares Recht

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Kollisionsregeln und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, abgekürzt CISG vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferungen direkt von einer mit dem Verkäufer verbundenen ausländischen Firma erfolgen.

  • Erfüllungsort

Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort der Sitz  der Firma KOPLAR®, auch denn, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Sollte einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen nichtig oder sittenwidrig sein oder ungültig werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

  • Materielles Recht und Gerichtsstand

Für das materielle Recht und als ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis, sowie alle Streitigkeiten aus einer Geschäftsbeziehung zwischen Vollkaufleuten für den gegenseitigen Verpflichtungen, sofern beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, wird das für Dießen am Ammersee örtlich und sachlich zuständige das Amtsgericht Augsburg vereinbart.

Derselbe Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat und nach Vertragsschluss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Firma ist auch berechtigt, den Kunden an einem anderen, örtlich und sachlich zuständigen Gericht zu verklagen.

  • Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon unberührt.

Stand 2022